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   VG Freiburg, 03.02.2022 - 8 K 3676/21   

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VG Freiburg, 03.02.2022 - 8 K 3676/21 (https://dejure.org/2022,16318)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03.02.2022 - 8 K 3676/21 (https://dejure.org/2022,16318)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 8 K 3676/21 (https://dejure.org/2022,16318)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Der - zwischenzeitlich mit Senatsbeschluss vom 30.05.2022 zurückgewiesenen - Beschwerde der Antragsteller, mit der sie sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 03.02.2022 - 8 K 3676/21 - wandten, soweit mit diesem die Anträge der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden sind, konnte zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die hier mit Eingang der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 14.03.2022 vorlag (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.10.2020 - 12 S 1502/18 -, juris Rn. 3, und vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 18; Happ in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 166 Rn. 40; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77), eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 488/22

    Prozesskostenhilfe: hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Februar 2022 - 8 K 3676/21 -, soweit mit diesem der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Februar 2022 - 8 K 3676/21 -, soweit mit diesem die Anträge der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden sind, wird zurückgewiesen.
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